Endspurt Bürgerinitiative „An der Hand“ – kein Dammbruch bei der Sterbehilfe in Österreich!

20 06 2014

Es ist soweit, seit 3. Juni ist die parlamentarische Bürgerinitiative „An der Hand“, die den bestmöglichen Schutz und die bestmögliche Versorgung am Lebensende fordert, online unterstützbar. Am 28. Mai konnten dem 2. NR-Präsidenten Karlheinz Kopf bereits 13.600 Unterschriften auf Papier überreicht werden. Unterstützen Sie bitte diese Bürgerinitiative auch online via Parlamentshomepage. Eine namentliche Veröffentlichung kann optional eingegeben werden.


Die konkreten Ziele sind:

  • die flächendeckende und angemessene Hospiz- und Palliativversorgung,
  • die weitere Erforschung und Entwicklung der Palliativmedizin,
  • die Sicherstellung der Finanzierung und Machbarkeit der häuslichen Pflege
  • und die Verankerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) in der Verfassung.

Wir möchten Sie herzlich bitten, diese Bürgerinitiative nach Ihren Möglichkeiten zu unterstützen, damit sie zu einem starken Zeichen wird!
Bitte unterstützen Sie die Bürgerinitiative online (link zur Seite des Parlaments unter www.keineEuthanasie.at – wo viele hilfreiche Informationen zum Thema zu finden sind oder direkt auf der Eingabeseite des Parlaments.

(Ob Ihr Name als Unterstützer elektronisch aufscheinen soll oder nicht, entscheiden Sie beim Ausfüllen selbst.)

Für einen maximalen Impakt bei den zuständigen Stellen wäre die Abgabe der Unterstützung bis 30.06.2014 optimal, kann aber natürlich auch noch danach erfolgen. Bitte leiten Sie Sie diese Information an mögliche Interessierte Personen in Ihrem Bekanntnekreis weiter bzw. verlinken Sie auf diesen Artikel. So wird die öffentliche Debatte belebt und es wächst die Zahl der Unterstützer.

? Wußten Sie, dass 

  • 2010 in den Niederlanden 3.100 Menschen ohne Verlangen getötet wurden, davon waren 45% einwilligungsfähige Patienten.
  • In 13% der Tötungen auf Verlangen in den Niederlanden zwischen Wunsch und Todeseintritt weniger als ein Tag liegen, in 35% erfolgt der Tod zwischen dem zweiten Tag und einer Woche. Der häufigste Grund für den Todeswunsch ist Sinnlosigkeit (29%), der zweithäufigste Angst vor Entwürdigung (24%).
  • Muss der Wille des Menschen also Vorrang haben? Der Wille des Menschen ist nie autonom. Er ist immer kontext-abhängig. „In der überwiegenden Mehrheit der Fälle heißt ‚Ich will nicht mehr leben‘ nur ‚Ich will so nicht mehr leben‘. Mit guter Palliativbetreuung schwindet der Wunsch, nicht mehr leben‘ zu wollen.“ (Grafinger, Die Presse, 26.5.)

Vor 20 Jahren (1994) wurde in den Niederlanden die aktive Sterbehilfe straffrei gestellt, seit 2002 ist sie gesetzlich erlaubt.


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3 responses

20 06 2014
drbruddler

Wie perfide dieses System arbeit kann man genau daraus ersehen, wie diese Debatte gestrickt ist. Die Krankenkassen melden bereits wieder Defizite, aber es ist immer noch nicht legal, das „Sterben auf Verlangen“ zu praktizieren, obwohl gerade dieser Bereich der kostenintensivste und unmenschlichste in der Medizin ist. Oder besser gesagt, wohl gerade deswegen?

20 06 2014
Gast auf Erden

Hier wird wieder einmal einem „Tourismus“ der Weg bereitet, den kein Mensch braucht, die Kirchen am allerwenigsten. Früher fuhren die Frauen zum Schwangerschaftsabbruch nach Holland, heute fahren die Erlösung suchenden zum Sterben in die Schweiz.
Und dieser „Tourismus“ wird um so mehr zunehmen, je mehr die Sterbehilfe in Deutschland erschwert wird.
Diese andauernde Verteufelung der Sterbeilfe erinnert mich an ein anderes fatales Glauensbekenntnis, das in Deutschland zum Dogma erhoben wurde, jedoch von Anfang an erstunken und erlogen war: Deutschland ist kein Einwanderungsland! Aber Millionen von Einwanderern, pardon, Gastarbeitern waren doch schon da.
Genau so ist mit dem Satz: in Deutschland darf es keine Sterbehilfe geben! Falsch von Anbeginn, erklärt um von der Wirklichkeit überrollt zu werden.

9 01 2019
Nora Bach

1984

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